Allgemeine Verhaltensweisen und Hygienemaßnahmen zur Verminderung von Infektionsrisiken bei der Intenta Automotive GmbH
Für die Intenta Automotive GmbH gelten (neben den gesetzlichen Vorgaben) folgende spezifische Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung der Lungenkrankheit COVID-19:
1) Es besteht eine Pflicht zur Händedesinfektion bei Zutritt in unser Firmengebäude bzw. in den Ausgabebereich Cafeteria. Die Desinfektionssäulen befinden sich an folgenden Stellen:
- Haupteingang NFG
- Eingang SÜD NFG
- Cafeteria
- Erdgeschoss Zwickauer Straße
- 4. Geschoss Zwickauer Straße
- Eingang Ahornstraße 48
- Eingangsbereich Ingolstadt
- In der Werkstatt steht dafür eine Desinfektionsflasche zur Verfügung.
2) Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter ist zwingend einzuhalten. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist eine eigene entsprechende Maske (Abdeckung von Mund und Nasenpartie) aufzusetzen (ausgenommen sind "flüchtige" Begegnungen auf dem Gang bzw. Mitarbeiter der Cafeteria).
3) Es erfolgt eine feste Zuweisung von Arbeitsplätzen - keiner sollte den festen Arbeitsplatz eines anderen Mitarbeiters nutzen. Ist dies dennoch notwendig, ist nach der Benutzung der Arbeitsplatz sorgfältig zu desinfizieren.
4) Damit es in sonst stark fluktuierenden Büros zu keinen Mitarbeiterstaus kommt, ist folgendes zu beachten:
- Minimierung des persönlichen Kontakts in "Fremdbüros"
- Zugang in Büro nur nach Absprache / Termin
- Besprechung über andere Kommunikationsmedien ist dem Besuch vorzuziehen
5) Als zentrale Verpflegungseinrichtung gelten für den Besuch unserer Cafeteria folgende Regeln:
- Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt von 11:00 - 13:00 Uhr.
- Die Einnahme des Mittagessens erfolgt in Essengruppen mit begrenzter Personenanzahl.
- Jede Essengruppe hat 25 Minuten Zeit das Essen zu sich zu nehmen und verlässt die Cafeteria, bevor die nächste Essengruppe kommt.
- Es besteht eine Einschreibepflicht in die Essensliste um "Wartehäufungen" zu vermeiden.
- Die Stuhl- und Tischordnung wird nicht verändert.
- Wer keinen vorgesehenen Sitzplatz hat, kann nicht am Essen teilnehmen.
- In der Cafeteria ist ebenfalls auf den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Das gilt auch im Ausgabebereich. Mitarbeiter der Cafeteria können davon abweichen.
- Zwischen Personen des gleichen Hausstandes muss kein Mindestabstand eingehalten werden
6) Personen mit grippeähnlichen Symptomen bzw. mit persönlichem Kontakt zu einer Person innerhalb der letzten 14 Tagen, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, wird der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten untersagt
Dr.-Ing. Heiko Cramer
Geschäftsführer Intenta Automotive GmbH